Investitionsverpflichtung für Streaming-Dienste: Es wird kompliziert


 

Ich hatte schon darüber berichtet: Die Produktionslobby aus Deutschland hatte sich bei der Politik immer wieder für eine Investitionsverpflichtung für Streaming-Dienste starkgemacht. Der Hintergrund ist simpel: Das lineare deutsche Privatfernsehen schwächelt zusehends, während US-Streaming-Dienste wie Prime Video, Disney+ oder Netflix immer höhere Umsätze erwirtschaften. Ergo sollen diese verpflichtet werden, einen Teil dieser Umsätze hierzulande wieder zu reinvestieren. Nach langem Tauziehen gibt es Fortschritte.

Caschy hatte das Thema auch schon Freitag in seinem Beitrag zur Filmförderung angerissen. So war ursprünglich eine gesetzliche Verpflichtung geplant, gegen welche sich Plattformen wie Netflix aber sträubten. Anschließend kam eine freiwillige Selbstverpflichtung ins Gespräch, welche wiederum der deutschen Produktionslobby missfiel. Inzwischen hat man sich dann doch auf eine gesetzliche Regelung geeinigt, die jedoch auch ein Opt-Out-Modell für bestimmte Vorgaben beinhaltet. Grundsätzlich sollen Streaming-Dienste dabei 8 % ihrer Nettoumsätze aus Deutschland wieder reinvestieren. Wer jedoch mehr als 12 % zusagt, kann einige der strengeren Detailvorgaben umgehen.

Wichtig: Europarechtlich kann Deutschland nicht strikt vorgeben, dass die Streaming-Dienste die Gelder direkt in Deutschland investieren müssen. Die Anbieter könnten also z. B. auch in Österreich, der Schweiz oder Polen ans Werk gehen. Aber: Es gibt Subquoten mit Detailvorgaben. 60 % müssen in neue, europäische, audiovisuelle Werke fließen. 70 % müssen zudem an unabhängige Produktionsunternehmen gehen. Netflix kann also z. B. nicht alles an ein direktes Tochterunternehmen durchreichen. Auch müssen 70 % in deutschsprachige Produktionen bzw. solche mit sogenannter deutscher kultureller Prägung fließen.

Was die Zuschauer wollen, spielt keine Rolle

Deutschland will aber Anreize geben, damit wirklich Geld hierzulande investiert wird (via DWDL.de). Da will man mit erhöhten Anrechnungsfaktoren arbeiten, was aber europarechtlich noch geprüft werden muss. Auch ein Anrechnungsfaktor von 1,5 für Filme, die auch ins Kino kommen, steht zur Debatte. Zudem soll es eine Rechteteilung mit den Produzenten geben. Staatliche Förderung wird dabei spannenderweise als Eigenanteil der Produzenten eingerechnet.

Damit neuen Streaming-Diensten der Eintritt in den deutschen Markt nicht erschwert wird, bemessen sich die Vorgaben an einem gewissen Mindestumsatz. Im Übrigen sollen die Streaming-Anbieter, mit denen die Politik bisher verhandelt hat, ohnehin Zusagen von so im Schnitt 12 % der Umsätze gemacht haben, sich also wohl weitgehend von den Detailvorgaben „freikaufen“ können. Mit steigenden Umsätzen müsste dann aber eben auch mehr investiert werden, was den deutschen Produktionsfirmen natürlich entgegenkommt.

Das beschriebene Opt-Out-Modell wäre allerdings in der EU Neuland, muss also noch rechtlich geprüft werden. Obendrein ist noch unklar, welche Sanktionsmechanismen greifen sollen, wenn Streaming-Anbieter sich doch nicht an die Auflagen halten. Die beschriebenen Eckpunkte müssen jetzt zudem noch in einen konkreten Gesetzestext überführt werden. Vor Ostern will man jedoch bereits einen Kabinettsbeschluss erreichen.

Ob diese Regelung im Sinne der Zuschauer ist, darüber spricht im Übrigen niemand. So haben deutsche Produktionen speziell in ihrem Heimatland einen eher schlechten Ruf, wie immer mal wieder Umfragen zeigen. Deswegen kann man durchaus kritisch hinterfragen, ob man hier wirklich eine reale Nachfrage durch Kunden bedient.

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